Beitragserhaltungsgarantie

Im Erlebensfall eine Mindestkapitalabfindung

Ihre Garantie (Optional)
Auch bei schlechter Börsenlage kein Verlust. Die Beitragserhaltungs-Garantie macht es möglich. Sie garantiert im Erlebensfall eine Mindest-Kapitalabfindung in Höhe der einbezahlten Beiträge der Grundversicherung (ohne Erhöhungsbeiträge und ohne Beiträge für die Zusatzversicherungen).


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Quelle: Nürnberger Versicherungs AG


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