Todesfallschutz bei Tod des Versorgers und Kind

Sicher zum Ziel und noch weiter
Der Versorger ist während der Versorgungsphase mit abgesichert: Stirbt er, wird das Vorsorgeziel durch die Beitragsfreiheit trotzdem erreicht und obendrein zahlen wir vor dem Alter 8 Jahre des versicherten Kindes eine Todesfall-Leistung. Entscheiden Sie selbst, ob Sie 10 % oder 60 % der Beitragssumme aus der Hauptversicherung als Todesfallschutz vereinbaren wollen.
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Sie können bei uns völlig kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihre Kinderversorgung anfordern. Füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es uns. Zum Formular ...
Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Angaben nur zur Bearbeitung Ihres Angebots verwendet und absolut vertraulich behandelt werden. Nach Angebotserstellung senden wir Ihnen eine email mit dem Angebot mit weiteren Informationen.
Quelle: Nürnberger Versicherungs AG